Gravierende Einschnitte beim Gründungszuschuss geplant
Quelle: www.gruendungszuschuss.de
Bundesarbeitministerin von der Leyen möchte beim Gründungszuschuss massiver sparen als zunächst berichtet:
- Die Grundförderung (in Höhe ALG1-Anspruch + 300 Euro/Monat) soll statt neun Monate nur noch sechs Monate ausgezahlt werden.
- Die Aufbauförderung (300 Euro/Monat) soll dafür von sechs auf neun Monate verlängert werden.
- Zum Zeitpunkt der Gründung soll künftig nicht mehr ein Restanspruch von 90 Tagen (3 Monate), sondern 180 Tagen (6 Monate) vorausgesetzt werden.
- Aus dem Rechtsanspruch soll eine Ermessensleistung werden.
- Die Neuregelung soll zusammen mit zahlreichen weiteren Änderungen am “Instrumentenkasten” der Bundesagentur für Arbeit zum 1. April 2012 eingeführt werden.
- Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das ist wichtig, denn in der Länderkammer haben Union und FDP keine eigene Mehrheit, bei einer Zustimmungspflicht könnten sie die geplanten Änderungen wohl kaum durchsetzen.
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